Internationaler Tennis-Club Berlin (ITC) e.V.
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  Anleitung Hallenordnung und Nutzungsbedingungen Online Online-Buchung  
 

Hallenordnung und Nutzungsbedingungen Online-Buchungen (auch als pdf-Datei)

Die Hallenordung und Nutzungsbedingungen Online-Buchungen dienen der rechtlichen Klarstellung des Vertragsverhältnisses, der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit der Tennisanlage des ITCs samt ihrer Nebeneinrichtungen. Sie sind für jeden Besucher und Nutzer verbindlich. Jeder Besucher und Nutzer der Tennisanlage des ITCs hat sich so zu verhalten, dass andere Personen nicht gestört oder belästigt werden. Jeder Besucher und Nutzer ist verpflichtet, alles zu vermeiden, was die Ruhe und Sicherheit gefährdet oder gegen die guten Sitten verstößt.

1. Betriebs- und Öffnungszeiten
a) Die Betriebs- und Öffnungszeiten werden vom ITC festgelegt. Maßgebend für Spielanfang und Spielende ist die Uhr in der Tennishalle. Personen, die unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen berauschenden Mitteln stehen, muss zum Schutz der Allgemeinheit der Zutritt zur Anlage verwehrt werden. Alkoholische Getränke dürfen ohne besondere Genehmigung nicht ausgeschenkt und nicht mitgebracht werden.
Das Mitbringen von Tieren auf die Tennisanlage ist genehmigungspflichtig und in die Umkleiden nicht gestattet.
b) Um eine Störung des Spielbetriebs zu vermeiden und wegen evtl. Unfallgefahr ist der Zutritt zu den Hallenplätzen grundsätzlich nur Spielern gestattet. Der Eintritt in die Halle zur jeweiligen Spielstunde soll "1 Minute vorher" nicht überschreiten.
c) Das Rauchen ist in der Tennishalle verboten.
d) In der Halle ist, bis auf Wasser, jeglicher Verzehr von Speisen und Getränken untersagt. Der Mieter haftet für etwaige Schäden, die durch Nichtbeachtung der Hallenordnung entstehen. Im Wiederholungsfalle sowie in besonders schwerwiegenden Fällen können Hallenbenutzer von jedem weiteren Spielbetrieb und vom Betreten der Halle ausgeschlossen werden.

2. Einzelplatzbuchungen Halle
a) Nur volljährige Personen können Online-Buchungen auf eigene Rechnung vornehmen.
Minderjährige benötigen die schriftliche Einverständniserklärung der Eltern.
b) Die Plätze können im halbstündlichen Rhythmus gemietet werden, mindestens jedoch für 60 Minuten. 
Mit der Online-Buchung ist die Buchung für den Nutzer verbindlich.
c) Einzelbuchungen werden ausschließlich im Online-Buchungsverfahren unter http://www.itc-berlin.com „Platzreservierung“ direkt selbst durch den Mieter eingebucht. Auch bei spontanen Buchungen in der Halle und/oder Verlängerungen bzw. Überschreitungen der gebuchten Spielzeit muss diese Buchung am Touch-Screen-Monitor vorgenommen werden. Zur Nutzung ist eine Registrierung und Hinterlegung einer E-Mail-Adresse erforderlich. Nutzer, die keine E-Mail-Adresse haben wenden sich bitte an den Systemadministrator.
d) Die Zahlung der gebuchten Stunde erfolgt per Überweisung, Barzahlung oder Lastschrift (Rechnungsstellung) oder aus Kundenguthaben.
Rückzahlungen aus stornierten Buchungen, die aus Kundenguthaben bezahlt wurden, erfolgen automatisch auf dem Guthabenkonto.
e) Die Buchung außerhalb des Online-Systems ist nur noch im Ausnahmefall möglich. Der Platz kann jedoch nur verbindlich reserviert werden, wenn dieser von einem Systemadministrator im Online-Buchungssystem angemeldet ist. Der zusätzliche Aufwand wird gem. Preisliste in Rechnung gestellt.

3. Dauerplatzbuchungen Halle
a) Dauerbuchungen sind im System unter „Abowunsch“ anzumelden und werden vom Systemadministrator in das Online-System eingepflegt. Die Dauerbuchung gilt als bestätigt, wenn sie im Buchungssystem hinterlegt wurde. Der jeweilige Mieter kann sich durch Abfrage mit seinem Nutzernamen und Kennwort über hinterlegte Buchungen informieren. In der Regel erhält er außerdem eine Bestätigung per E-Mail. Fehlerhafte Eingaben sind vor Saisonstart beim Administrator zu beanstanden.
b) Im Falle von Dauerbuchungen findet eine Mieterstattung nicht statt, wenn der Dauerbucher durch einen in seiner Person liegenden Grund (Urlaub, Krankheit, beruflich bedingte Ortsabwesenheit usw.) an der Ausübung der Nutzung des ihm zustehenden Tennisplatzes gehindert wird. Der Dauerbucher hat das Recht, den Platz im Falle seiner Verhinderung durch andere, von ihm zu bestimmende Personen nutzen zu lassen, soweit diese Personen sich an den Rahmen der dem Dauerbucher eingeräumten Nutzungsmöglichkeiten halten. Der Dauerbucher kann im Falle seiner dauernden Verhinderung (z.B. Krankheit etc.) den von ihm gemieteten Platz im Voraus freigeben. Bei erfolgreicher Weitervermietung  erhält der Dauerbucher eine Kundengutschrift auf sein Guthabenkonto.

4. Guthabenkonten
Jedem Online-Nutzer steht ein Guthabenkonto zur Verfügung. Einzahlungen auf dieses Konto erfolgen durch Überweisungen auf das Konto des ITC Nr. 2539500 BLZ 505 300 00 (Verw.Zw.:Guthabenkonto + Name und/oder Kundennummer), durch Barzahlungen an den Kassenwart oder Gutschriften aus Freigaben/Storni von Hallenstunden. Rücküberweisungen von Guthaben sind mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende schriftlich zu beantragen (Ausnahmen: siehe Nr.5b).
Die Begleichung von Hallenstunden aus dem vorhandenen Guthaben ist nur für Einzelstunden möglich. Eine separate Rechnungsstellung erfolgt hier nicht.
Eine schriftliche Aufstellung der getätigten Buchungen ist zurzeit nur auf Anforderung beim Admin erhältlich und gem. Preisliste gebührenpflichtig.

5. Zahlungspflicht
a) Gebuchte Stunden, die im Buchungssystem eingebucht sind, verpflichten immer zur Zahlung des Mietpreises für diese Stunde. Der Mieter hat die Möglichkeit, die gebuchte Stunde bei Verhinderung ohne weitere Begründung jederzeit bis 6 Stunden vor Beginn der Stunde zu stornieren.
b) Mietbeiträge können nicht zurückverlangt werden, wenn Stunden aus Gründen ausfallen müssen, die der ITC nicht zu vertreten hat. Ebenso besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Miete oder Einräumung von Nachholstunden, wenn der Mieter von ihm gebuchte Stunden ausfallen läßt. Der ITC ist aber - auf freiwilliger Basis - grundsätzlich bereit, eine Gutschrift auf dem Guthabenkonto vorzunehmen, wenn der Mieter seinen gemieteten Platz im Voraus freigegeben hat und der Platz anderweitig vermietet werden kann. Im Einzelfall entscheidet der Vorstand.

6. Platzmiete und Fälligkeit
a) Die Platzpreise sowie sonstige Entgelte ergeben sich aus den ausgehängten Preistafeln. Grundlage hierfür ist die jeweils letzte gültige Preisliste. Rechnungen von Einzelbuchungen sind 7 Tage und Dauerbuchungen 14 Tage nach Rechnungserhalt bar oder durch Überweisung zu begleichen. Sonderabsprachen sind möglich. Der ITC ist berechtigt, die Dauerbuchung zu stornieren, wenn die Rechnungen nicht fristgerecht beglichen werden.
b) Sollten fällige Rechnungsbeträge trotz schriftlicher Mahnung des ITCs nicht oder nicht vollständig bezahlt worden sein, so wird der ITC bis zur vollständigen Begleichung der Rückstände dem Mieter die Benutzung der Tenniseinrichtungen untersagen.
Nichtmitglieder werden ab der 1. Mahnung bis zur Begleichung der Forderung automatisch im Online-System gesperrt. Mitglieder ab der 2.Mahnung.
Rechnungen werden grds. an die im System hinterlegte E-Mail versendet.
c) Wahlweise kann auch die Ermächtigung zum Lastschriftverfahren erteilt werden. Die Beiträge werden dann frühestens zur Fälligkeit abgebucht. Es ist für ausreichende Kontodeckung zu sorgen. Die Bank ist zur Einlösung der Lastschrift nicht verpflichtet. Gebühren für nichteingelöste Lastschriften trägt der Hallenbucher.

7. Haftung Nutzungsmöglichkeiten
Der ITC haftet nicht für Ausfälle der Platznutzungsmöglichkeiten, sofern sie nicht auf Umstände zurückzuführen sind, die im Einflussbereich des ITC liegen.

8. Spielbetrieb
a) Über die Bespielbarkeit der Plätze entscheidet ausschließlich der ITC. Der ITC hat das Recht, dem Mieter anstelle des ursprünglich zugeteilten Platzes im Einzelfall einen anderen Platz zuzuweisen. Im Falle einer Dauerbuchung hat der ITC darüber hinaus das Recht, mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen, das Platzmietverhältnis aufzukündigen. Der ITC ist verpflichtet, dem Mieter in diesem Falle anteilig für die entfallende Mietzeit die Mietgebühren zu erstatten.
b) Grundsätzlich darf nur übliche Sportkleidung getragen werden. Das Betreten der Plätze ist nur mit vorschriftsmäßigen Schuhen gestattet. Die Tennishalle darf nur in so bezeichneten ,,INDOOR"-Tennisschuhen mit glatter Sohle, d.h. ohne Profil, betreten werden. Die Tennisschuhe müssen sauber sein.
c) Die gesamte Tennisanlage, Umkleide- und Duschräume sind in sauberem Zustand zu verlassen.
d) Den Weisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen kann ein Platzverbot, in besonderen Fällen kann ein zeitlich befristetes sowie ein unbefristetes Hausverbot ausgesprochen werden. In diesen Fällen erfolgt keine Rückerstattung des Benutzungsentgeltes.

9.    Haftung, Schadensersatz
a) Bei Benutzung sämtlicher Einrichtungen der Tennisanlage einschließlich der Parkplätze, haftet der ITC nicht für selbstverschuldete Unfälle der Mieter oder der Besucher. Im Übrigen haftet der ITC nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Für das Versagen technischer Anlagen, Betriebsstörungen oder sonstige die Tennisanlage beeinträchtigende Ereignisse haftet der ITC nicht.
b) Für Geld oder sonstige Wertsachen, die mit der Kleidung in den Umkleidekabinen oder auf der Tennisanlage belassen werden, übernimmt der ITC keinerlei Haftung.
c) Ersatzansprüche von Gästen gegen den ITC sind nur dann wirksam geltend gemacht, wenn eingetretene Schäden und Verletzungen dem Vorstand unverzüglich gemeldet und protokolliert werden. Die Beweislast trägt der Geschädigte.
d) Beschädigungen und Verunreinigungen der Einrichtung und der Anlagen des ITCs verpflichten zum Ersatz des Schadens bzw. zur Erstattung der Reinigungskosten.
Eltern haften für Ihre Kinder.

10.  Aufsicht bei Kindern
a) Die Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Der ITC kann vor Beginn und nach dem Ende des Trainings leider keine Aufsichtspflicht übernehmen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten müssen deshalb dafür Sorge tragen, ihr(e) Kind(er) pünktlich zu uns zu bringen und nach dem Training auch pünktlich wieder in Empfang zu nehmen. Informieren Sie bitte Ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen der Trainerin/des Trainers Folge leisten müssen. Wir übernehmen keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt.
b) Der ITC behält sich vor, im Einzelfall Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen der Trainerin/des Trainers keine Folge leisten oder das Training stören. Eltern willigen ein, dass ihr Kind in einem solchen Fall im Trainingsbereich bleiben muss bis es abgeholt wird.

11.  Fotos
Mit Betreten der Tennisanlage des ITCs erklärt sich jeder Kunde und Gast einverstanden, jederzeit fotografiert werden zu können. Ebenso erklärt sich jeder Kunde und Gast damit einverstanden, Fotografien seiner Person in den Kommunikationsmitteln der Tennisanlage veröffentlicht zu sehen.

12.  Mängelrügen und Gewährleistung
Beanstandungen wegen mangelhafter und/oder fehlender Leistung sind uns spätestens 24 Stunden nach dem Tag der Spielstunde schriftlich mitzuteilen. Dies gilt auch für etwaige durch das Spiel/ Training entstandene Schäden an Personen und/oder Sachen. Die Frist beginnt in diesem Fall mit der Entdeckung des Schadens. Nach Ablauf der Frist gilt unsere Leistung als genehmigt. Etwaige Mängelrügen sind dann ausgeschlossen.

ITC,  21. Januar 2009

 

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